
Bei dieser Lösung von Problemen Spezialwissen zu haben, ist sicherlich nicht verkehrt. Die meisten der alltäglichen Rechtsprobleme sind aber mit fachlichem Grundwissen und beruflicher Erfahrung ebenso gut lösbar. Dies umfasst für mich die umfassende Nutzung juristischer Datenbanken und anderer Möglichkeiten, schnell und effektiv Informationen beschaffen zu können. Aber auch der Gedankenaustausch im Kreis von Berufskollegen, Nachfrage bei anderen Anwälten ebenso wie die Einsicht, dieser Mandant sei anderswo besser aufgehoben gehören hierher.
Hausarzt für Rechtsfragen zu sein – das ist also für mich nicht der Anspruch eines „Allroundgenies“ sondern das Wissen um Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Tätigkeit. Dass auch ich meine Spezialstrecken habe, steht dazu nicht im Widerspruch. Dazu mehr auf den nächsten Seiten.