Rechtsanwalt Dr. Eberhard Grabow Rechtsanwalt in Schwerin seit 1985
Rechtsanwalt Dr. Eberhard Grabow Rechtsanwalt in Schwerin seit 1985

Häufige Fragen

Wann zum Anwalt?
Ganz klar: möglichst früh, denn wie beim Aufsuchen des Arztes gilt auch in Rechtsfragen, dass zeitiges Eingreifen häufig Schlimmeres verhindern kann.

Was mitzubringen?
Möglichst schon beim Erstgespräch alle Unterlagen bereithalten, die irgendwie bedeutsam sein könnten.

Wie geht’s weiter?
Zuerst wird der Sachverhalt besprochen und analysiert, dann die zu beachtenden Fristen geprüft und bei Mandatserteilung das weitere Vorgehen abgestimmt.

Nur Erstberatung?
Nicht jedes Kontaktgespräch endet mit Beauftragung. Entweder wurde das Anliegen geklärt, alle Fragen konnten beantwortet werden. Oder die Vermittlung an einen Spezialisten erscheint zweckmäßig.

Das „Geschäftliche”?
Sachfragen und Kosten werden von Anfang an gleichrangig und in aller Offenheit besprochen. Bei Hartz IV – und anderen einkommensschwachen Mandanten werden von hier aus alle Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe veranlasst.
Bei rechtsschutzversicherten Mandanten bin ich für eine bereits vorliegende Deckungszusage dankbar.
Bei allen anderen Aufträgen wird eine dem jeweiligen Stand der Kenntnis und Bearbeitung entsprechende Kostenvorschau gegeben, ggf. der Abschluss einer Honorarvereinbarung besprochen und die Zahlungsmodalitäten erörtert.