
Eine von der Politik permanent veranstaltete Gesundheitsreform macht es der niedergelassenen Ärzteschaft immer schwerer, nicht nur Heiler sondern zugleich auch Unternehmer und Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen zu sein.
Ärztliches Berufsrecht, Abrechnungsfragen, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung, Arzneimittelregress – dies alles sind Begriffe, die für Leistungserbringer zunehmend eine existenzbedrohende Gefahr bedeuten.
Einen medizinischen Sachverhalt im Verfahren vor Prüfungs- und Widerspruchsausschuss taktisch klug zu vertreten, vor Gericht die einschlägige Rechtsprechung zu kennen und zu verwenden, dazu braucht auch der „Medizinmann” den „Rechtsverdreher”.
Nicht vordergründig medizinisch sind zwei weitere Problemkreise, die juristische Diagnostik und Therapie erfordern. Stichworte hierzu müssen an dieser Stelle genügen.
Die Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft zweier Berufsträger kann ebenso scheitern wie eine Ehe. Die Auseinandersetzung einer GbR ist nun einmal kein medizinisches Problem sondern ein Fragenkreis, den Rechts- und Steuerberatung am besten gemeinsam lösen können.
Und in einem anderen Fall kann auch der Staatsanwalt sich einmal für Befunderhebung und Indikationen interessieren, wenn nämlich vom unzufriedenen Patienten eine Strafanzeige gegen „seine(n)” Arzt/Ärztin gestellt wurde.