
Der durch ärztliche Behandlung vermeintlich oder tatsächlich verursachte Kunstfehler, die Arzthaftung in all ihren verschiedenen Ausprägungen, das ist nur die eine Seite dieses Rechtsgebietes. Hierbei kann ich mich bei Bedarf auf fachkundige ärztliche Unterstützung verlassen, wenn der Sachverhalt zunächst erst einmal medizinisch aufgearbeitet werden muss.
Auch hier gilt, dass ein teures Gerichtsverfahren umgangen werden kann, indem zunächst die außergerichtlich möglichen Formen der Streitschlichtung genutzt werden – prozessieren kann man immer noch!